Fast alle Länder der Welt haben in den vergangenen Jahren Gesetze verabschiedet, die den Geltungsbereich der elektronischen Signatur genau abstecken und die Voraussetzungen für ihre Rechtsgültigkeit definieren. Dies ist bereits an der Tatsache zu erkennen, dass Marktführer DocuSign inzwischen auf eine Kundenbasis von mehr als eine Million Unternehmen und Organisationen in 180 Ländern sowie auf ca. eine Milliarde Nutzer blicken kann.

In der Europäischen Union wurde hierfür 2016 die eIDAS-Verordnung verabschiedet, die bis Ende 2017 in die Gesetzgebung aller Mitgliedsländer übertragen wurde. In Deutschland trat zu diesem Zweck im Juli 2017 das Vertrauensdienstegesetz in Kraft. Es erkennt die E-Signatur als ebenbürtiges Pendant der Unterschrift auf Papier an, auch als Beweismittel vor Gericht.

Erfahren Sie in diesem Whitepaper:

  • Wie der rechtliche Geltungsbereich in Deutschland und der EU abgesteckt ist
  • Wie die internationale Nutzung der E-Signatur jenseits der EU geregelt ist
  • Welche Sicherheitsstufen für welche Anwendungsfälle bei der E-Signatur gelten
  • welche Identifizierungsverfahren für die Unterzeichnung rechtsverbindlicher Dokumente es gibt und welche technischen Standards dabei gelten
  • welche Anforderungen für die Langzeitaufbewahrung elektronisch unterzeichneter Verträge es gibt
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